Neue Mühle

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von Frynai gestartet, 23 März 2015.

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  1. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    n den sogenannten "AGB" steht immer sehr viel drin, wenn der Tag lang ist. Es gibt jedoch immer wieder einmal Klauseln in AGB, die rechtlich unwirksam sind, weil sie z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, etwa gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 307 BGB). So könnte der Fall auch hier liegen. Eine solche Klausel könnte auch "überraschend" sein, und wäre damit unwirksam (ungültig) wegen § 305c BGB. Wenn es sich um eine Bestimmung handelt, mit der ein durchschnittliche Maßstäbe anlegender Verbraucher nicht rechnen muss.
    Eine solche gravierende Bestimmung, die den gesamten Nutzwert des Angebots für den Verbraucher komplett hinfällig machen kann, hätte meiner Ansicht nach in die Haupterklärung zum Vertrag gehört, es müsste hierauf sofort und deutlich erkennbar hingewiesen werden, also eben nicht nur versteckt in den AGB.
    n Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
    1.
    (Annahme- und Leistungsfrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 Absatz 1 und 2 zu leisten;
    1a.
    (Zahlungsfrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender eine unangemessen lange Zeit für die Erfüllung einer Entgeltforderung des Vertragspartners vorbehält; ist der Verwender kein Verbraucher, ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Zeit von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung oder, wenn dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung zugeht, von mehr als 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung oder Zahlungsaufstellung unangemessen lang ist;
    1b.
    (Überprüfungs- und Abnahmefrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender vorbehält, eine Entgeltforderung des Vertragspartners erst nach unangemessen langer Zeit für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen; ist der Verwender kein Verbraucher, ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Zeit von mehr als 15 Tagen nach Empfang der Gegenleistung unangemessen lang ist;
    2.
    (Nachfrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender für die von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält;
    3.
    (Rücktrittsvorbehalt)
    die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse;
    4.
    (Änderungsvorbehalt)
    die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
    5.
    (Fingierte Erklärungen)
    eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
    a)
    dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
    b)
    der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;
    6.
    (Fiktion des Zugangs)
    eine Bestimmung, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt;
    7.
    (Abwicklung von Verträgen)
    eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
    a)
    eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
    b)
    einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;
    8.
    (Nichtverfügbarkeit der Leistung)
    die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet,
    a)
    den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
    b)
    Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
    Fußnote
     
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  2. mogli52

    mogli52 Lebende Forenlegende

    ich muss mal eine Lanze für unsere "Paragraphenprofessoren" brechen, ihr macht das super [​IMG]
     
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  3. AmaterasuAcres

    AmaterasuAcres Admiral des Forums

    ICH will das gar nicht stützen, bufdi - ich wollte nur das Argument "das kostet zuviel" aushebeln.
    Denn gerade für die, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage keinen Anwalt leisten können, gibt es in zivilrechtlichen Angelegenheiten diese Prozeßkostenbeihilfe, damit sie eben nicht denen gegenüber benachteiligt sind, die das bezahlen können. Bevor es die gab war damit nämlich die "Gleicheit vor dem Gesetz" nicht mehr gewährleistet.
    Insofern - die Aussage "Anwalt wird zu teuer" ist Blödsinn.
    Sicherlich ist es sinnvoll, zB über den Verbraucherschutz eine Sammelklage anzustreben.
    Allerdings sollte man da einen Zahn zulegen, sonst ist BP noch vorher pleite.
     
    farmergio und mogli52 gefällt dies.
  4. Sahneschnitte79

    Sahneschnitte79 Forenexperte

    Wie wäre es denn mit einem Thread mit einem offenen Brief an BP der mal alles zusammenfasst was seit gestern hier gepostet wurde? Ist übersichtlicher und vielleicht auch wirkungsvoller als über 50 Seiten durch die sich niemand durchwühlen mag
     
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  5. moinmoinichbins

    moinmoinichbins Lebende Forenlegende

    Mein Ticket an den Support:

    Hallo Support-Team
    es geht um die Valentins-WL und deren Änderung. Auch wenn ich diese WL nicht gekauft habe, so fühle ich mich als ZAHLENDER Kunde angesprochen:
    und der Post #1016
     
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  6. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    nur leider ist in Bezug auf Browsergames nicht all zu viel zu finden , die bewegen sich anscheinend noch in einer Grauzone *seufz*
     
  7. evas_farm

    evas_farm Foren-Graf

    Einen offenen Brief finde ich super, vielleicht einfach mal an eine Zeitschrift für Spiele senden (ich gehe davon aus, dass es so etwas gibt)
     
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  8. AnnesRanch

    AnnesRanch Lebende Forenlegende

    Die Insel funktioniert auch fast nichts mehr, schon wieder ne OA Ergänzung.
    Anne
     
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  9. Frynai

    Frynai Admiral des Forums

    Hmpf. Immernoch kein offizielles Statement, ich bin begeistert.
    Habt ihr auch das Problem, daß auf dem Markt keine Inselfeldpflanzen mehr angezeigt werden? Alle wech....o_O:cry:

    Gruß
    Frynai
     
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  10. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Oder wieder eine Abstimmung wie damals bei dem Inseldrama und das Länderübergreifend
     
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  11. AmaterasuAcres

    AmaterasuAcres Admiral des Forums

    Nun, aber Punkt 4 deiner Aufzählung ist da schon recht interessant.
    Soviel zum Thema "AGB".
     
    mogli52 und farmergio gefällt dies.
  12. flora1966

    flora1966 Forenfreak

    Aus eigener Erfahrung kann ich hier schreiben, Briefe an HH bringen gar nichts, nur Altpapier. Schreiben direkt an BP gehen an den Support und erhalten dort eine Ticketnummer, nicht mehr und nicht weniger.

    Jetzt mal ernsthaft, will hier einer Klage einreichen? Ich glaube da nicht dran, dass jemand sowas macht und damit durchkommt. Das ist ein Zeitaufwand, der sich bestimmt nicht lohnt.

    Ich glaube die Verbraucherzentrale wäre letztlich der bessere Schritt.

    Edith: @evas_farm Im Rahmen der Buff-Änderung habe ich mich damals auch an verschiedene Zeitschriften gewandt und die Situation erläutert. Auch die haben sich nicht dafür interessiert!
     
    Zuletzt bearbeitet: 26 März 2015
  13. AnnesRanch

    AnnesRanch Lebende Forenlegende

    Gibt ne OA dazu.
    Anne
     
  14. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Ja ich sitze ja schon den ganzen Morgen dabei und suche, ich bin so sauer, sonst hätte ich da gar keine Lust zu, meine Farm ist mir im Moment auch recht egal
     
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  15. Frynai

    Frynai Admiral des Forums

    Jep, auch gerade gesehen. Meine Güte, wenn so eine popelige Mühle schon zu so lustigen Effekten führt, was passiert, wenn das Riff kommt? Ich hab das Bahamadrama noch in gruseliger Erinnerung...

    Gruß
    Frynai
     
    HopfAu15, Campina57, -robijn- und 9 anderen gefällt dies.
  16. AnnesRanch

    AnnesRanch Lebende Forenlegende

    Klage würde nichts bringen, lehnt jede Rechtsschutz wegen Nichtigkeit ab. Steht ja auch in keinem Verhältniss, Prozesskosten zum Wert der Ware.
    Verbraucherzentrale das finde ich auch gut.
    Anne
     
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  17. farmergio

    farmergio Forenexperte

    moin moin frynai ich habe 16000 mal kaffe wenn ich an marcht ferkaufe mochte dan finde keine kaffe am meine liste
     
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  18. Frynai

    Frynai Admiral des Forums

    Jep, bei mir genau das gleiche. Aber da gibt es schon mehrere OA zu und auch hier einen eigenen Thread...

    Hat denn schon jemand Antwort vom Support erhalten, in der etwas mehr steht, als haben wir weitergeleitet?

    Gruß
    Frynai
     
    -robijn-, -Mila1957-, mogli52 und 4 anderen gefällt dies.
  19. moinmoinichbins

    moinmoinichbins Lebende Forenlegende

    Die einzelne WL mit *lächerlichen 6,32€ vielleicht - die Summe ALLER gekauften Valentins-WL, dürfte dem ganzen allerdings erheblich mehr Gewicht geben.
     
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  20. bufdi

    bufdi Forenexperte

    Das funktioniert nicht und zwar aus zwei Gründen:

    1. Es liegt kein Mangel vor, selbst wenn, liegt die Beweislast beim Rücktretenden
    2. arglistige Täuschung .... Vielleicht, muss aber belegt werden und zwar vom Kläger bzw. Rücktretenden
    Und bitte, bevor die Kanonen ausgepackt werden, überlegt euch mal, was das kostet:
    • Anwaltskosten bei einem Auftraggeber round about 200 €
    • Gerichtskosten round about 105 €
    Wer macht denn sowas bei einem GW von nicht mal 7 €?
     
    9140denise, -Mila1957-, farmergio und 4 anderen gefällt dies.
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