Neue Mühle

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von Frynai gestartet, 23 März 2015.

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  1. -robijn-

    -robijn- Lebende Forenlegende

    Auf den Punkt gebracht .. habe der Muehle einen Namen gegeben .. Pippi-Muehle-Widde-Widde-Bumm-Langstrumpf :D
     
  2. Grünling01

    Grünling01 Forenanwärter

    Und Don Quichotte dachte schon, er hätte Probleme mit Mühlen...:sleepy:
     
  3. Sahneschnitte79

    Sahneschnitte79 Forenexperte

    Schade dass es kein Unwetter bei Farmerame gibt, dann hätte ich wenigstens noch die Hoffnung dass der Blitz in diese Müllmühle einschlägt xD
     
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  4. eselchen.harem

    eselchen.harem Kaiser des Forums

    Guten Morgen! Mühlenexperiment geglückt - oder auch nicht - liegt im Auge des Betrachters.

    Nachdem ich den 2. Slot gestern Abend nochmal mit 2 SuFu beauftragt hatte, standen 22:50 zur Debatte. Als ich gerade auf die Farmen kam - die Mühle stand ....... Sie war fertig! xD Es sind ordnungsgemäß je 3 SuFu dazu gekommen. Und das bei beiden Farmen. Das nenne ich dann Blitzmühle. :D Nun müssen wir nur noch herausfinden, wie wir die Mühle zur Blitzmühle machen können.
    Als das Hühnerfutter durch war ist der 2. Slot ja ganz normal angelaufen - ohne Zeitveränderung. Da ich zur Zeit kein Mühlenabo habe, ist der erste Sufu-Auftrag (8 Std.) eigentlich über das Ende der WL gelaufen und der 2. Slot wäre erst danach gestartet.

    Verstehen tue ich das nicht...... :oops:
     
    Campina57, -robijn-, RamonaG und 4 anderen gefällt dies.
  5. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    kennt sich wer mit Immaterialgüter aus? Fallen denn jetzt WL die gekauft worden sinddarunter ??
     
    -robijn-, RamonaG und solaria40up gefällt dies.
  6. -Fridolina-55

    -Fridolina-55 Lebende Forenlegende

    Das wär schön und....verdammt nochmal....ich will auch meine Stückzahlangabe bei den einzelnen Futtersorten zurück!!! Wie kann man nur so einen Schxxx verzapfen.....
     
    Campina57, -robijn-, RamonaG und 3 anderen gefällt dies.
  7. 9140denise

    9140denise Lebende Forenlegende

    Nein, das sind geistige Güter, wie Gesundheit, Freiheit, Ehre oder eine Idee.
    Anzuwenden z.B. beim Urheberrecht oder Patenten.
    Sry;)
     
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  8. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Ja schon aber Items hier sind ja auch keine Sachen, da man sie nicht anfassen, wegtragen oder essen kann
    1. Aspekte zugunsten einer immaterialgüterrechtlichen Qualifikation
    Der sich entwickelnde Wirtschaftszweig des Handels mit virtuellen Gegenständen erfordert eine Entscheidung über die Frage, in welcher Form die Rechtsbeziehung des Nutzers an "seinen" virtuellen Errungenschaften vermögensrechtlich konkretisiert werden kann. Geht es um die rechtliche Einordnung virtueller Gegenstände, so stellt sich das Problem aus drei Gesichtspunkten: Einerseits muss geklärt werden, welche Rechtsposition der Nutzer eines Online-Rollenspiels an den von ihm erlangten virtuellen Gegenständen und an dem von ihm entwickelten Avatar haben kann. Im Hinblick auf die digitale Fabrik oder auf virtuelle Planungswerkzeuge lautet die Fragestellung, welche Rechtsposition der "Erwerber" eines vom Plattformentwickler übertragenen, virtuellen Gegenstands hat. Kann er z.B. ein virtuelles Werkzeug weiterveräußern? Wie ist es zu beurteilen, wenn der Nutzer ein Modul als "Virtuelle Fabrik" verwendet und dabei eigene virtuelle Werkzeuge erstellt? Drittens stellt sich die Frage, welche Rechtsposition der Plattformbetreiber an den von den Nutzern entwickelten virtuellen Gegenständen und an der Plattform selbst einnimmt, welche die Nutzer zur Entwicklung ihrer Charaktere verwenden.
    a) Individualisierung durch ausschließliche Nutzung

    Virtuelle Objekte lassen sich nicht materialisieren, sie sind daher keine Sachen im Sinne des § 90 BGB.(41) Es sprechen jedoch einige Aspekte dafür, virtuelle Gegenstände als Vermögensgegenstände zu qualifizieren sowie für einen zumindest immaterialgüterrechtsähnlichen Schutz der Beziehung des Nutzers zu den von ihm aufgebauten virtuellen Gegenständen. Nach einem weit gefassten Rechtsverständnis ist unter einem Gegenstand stets ein individualisierbares, vermögenswertes Objekt zu verstehen, über das der Berechtigte seine Rechtsmacht frei ausüben kann. Zu den Gegenständen im rechtlichen Sinn gehören von dieser Definition ausgehend neben den Sachen demnach auch Immaterialgüterrechte und sonstige Vermögensrechte.(42)
     
    Zuletzt bearbeitet: 29 März 2015
    moinmoinichbins, -robijn-, RamonaG und 2 anderen gefällt dies.
  9. GatyundTimi

    GatyundTimi Foren-Graf

    Ja , das liest sich ja alles auch sehr gut und richtig .
    Hier gilt aber ... ja ... ääähhhmm ... also ...

    BP !!!

    Und das darf mit Gott / Kaiser / König / Herrscher etc ausgetauscht werden , je nachdem , welche Religion oder weltliche Ansicht beim jeweiligen User gilt ...
     
    moinmoinichbins, -robijn-, RamonaG und 4 anderen gefällt dies.
  10. 9140denise

    9140denise Lebende Forenlegende

    Schon hier in den AGB: (Quelle BP)
    Bigpoint bietet die Spiele und Services ausschließlich Verbrauchern im Sinne des luxemburgischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) an. Die Nutzung der Spiele und Services zu Erwerbszwecken oder sonstigen gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen.


    Ich lease die WL und darf den "Bonus" nutzen.
    Das kostet mich EG. Ich bezahle damit den Urheber, das Patent und die Idee.
    Meine Farm hat für mich nun einen Mehrwert, aber es ist mir nicht möglich, meine Farm zu verkaufen oder gewerblich zu nutzen.
    Meine Rechtsposition besteht allein darin,..hier ein wenig Spielspaß zu erwerben und solange zu nutzen, wie BP es mir zu Verfügung stellt.
    Alle Rechte an der Farm liegen bei BP, nicht mehr und nicht weniger.
     
  11. solaria40up

    solaria40up Foren-Graf

    <--- nickt
    [​IMG]

    Edit -Cojote-: Grafikgröße überschritten. Erlaubt sind 500Pixel X 400 Pixel

    [​IMG]

    I am sure.....​
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 29 März 2015
    moinmoinichbins, -robijn-, RamonaG und 4 anderen gefällt dies.
  12. tami77717

    tami77717 Aktiver Autor

    Ich bin mal auf die im NL erwähnte Entschädigung gespannt, v.a., was BP darunter versteht. Vermutlich ist für die der Begriff "Entschädigung" das Synonym von "Ersatz".

    Ich für meinen Teil möchte für die Ausfallzeit, in der ich die Vorteile der WL und Abo nicht so nutzen konnte wie käuflich erworben, von BP so aber nicht gewollt wurde, entschädigt werden.

    Habe meine WL deaktiviert.

    Die steht - sollte seitens BP die Wirkung nicht auf den ursprünglichen, erkauften Zustand zurückgesetzt werden - zur Abholung bereit; natürlich gegen Erstattung des Kaufpreises.
    So einfach ist das:)
     
  13. Sahneschnitte79

    Sahneschnitte79 Forenexperte

    Aber was ist ein Herrscher ohne Untertanen? Oder zumindest ohne Untertanen die Einnahmen bringen?
     
  14. solaria40up

    solaria40up Foren-Graf

    <----- schüttelt den Kopf (siehe #2596)
     
    GatyundTimi gefällt dies.
  15. Gansaldreiba

    Gansaldreiba Lebende Forenlegende

    -.- -.- -.- das es sowas überhaupt geben darf?

    ich werd das Spiel mal meinem Nachbarn wärmstens empfehlen
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 29 März 2015
    -robijn-, solaria40up, Maja465 und 2 anderen gefällt dies.
  16. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Ja ok ich hör jetzt auf !
     
  17. solaria40up

    solaria40up Foren-Graf

    abgesetzt und/oder ersetzt
    offensichtlich ja, sonst stünde es nicht schon immer im Kleingedruckten
     
    GatyundTimi, -robijn-, RamonaG und 2 anderen gefällt dies.
  18. Gansaldreiba

    Gansaldreiba Lebende Forenlegende

    -.- Ich würde ja schon mal gar nicht auf so eine Idee kommen...
    Mir fehlt das Gau.ner.gen!
     
  19. solaria40up

    solaria40up Foren-Graf

    Willkommen in der knallharten Realität der Allgemeinen Geschäfts(B)politik! 8)
     
  20. 9140denise

    9140denise Lebende Forenlegende

    Sowas von bl.d ich weiß ! [​IMG]
    Ich liebe meine Farm doch auch :inlove:
     
    opipa56, Campina57, AnnesRanch und 4 anderen gefällt dies.
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