Proxy/VPN

Discussion in 'Archiv Rest' started by FBorell, Oct 19, 2016.

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  1. FBorell

    FBorell Foren-Herzog

    Liebes Community Team


    Proxy/VPN


    In Deutschland ansässige Proxy-Server oder VPN-Dienste fallen unter Paragraf §113a des TKG dieser Regelung und sind demnach verpflichtet, alle Verkehrsdaten ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum zur Vorratsdatenspeicherung zu archivieren. Dies bedeutet, dass ein deutscher Anonymisierungsanbieter rechtlich gar nicht dazu in der Lage ist, völlige Anonymität zu garantieren.

    Länder wie z.B. die Schweiz, Schweden oder Kanada besitzen keine Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung. Das bedeutet, dass ein Proxy- oder VPN-Dienstleister der seinen Kunden Zugang zu Servern in diesen Ländern gibt, sich lediglich an die lokale Gesetzgebung des Landes bindet. Er ist daher auch nicht verpflichtet Logdateien anzulegen oder dritte Auskunft über seine Kunden abzugeben. Dies umfasst auch Behörden! Aus diesem Grund bieten viele VPN-Services Ihre Dienste speziell in diesen Ländern an.


    Es gibt kein Gesetzt in Deutschland oder Europa das die völlige Anonymisierung für den Endanwender grundsätzlich verbietet!


    Eure AGBs von Bigpont hingegen kriminalisiert den Endverbraucher und Nötigt ihn zur Verwendung deutscher IP.


    Mit freundlichen Grüßen Farmer

    FBorell