Die kleine Kneipe XXXI

Dieses Thema im Forum 'Speakers Corner' wurde von Pfefferminz_Patty gestartet, 15 Februar 2018.

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  1. Glucky

    Glucky Admiral des Forums

    ja er hat es geschafft Seepferdchen 2 wau er war sehr stolz und hat gestrahlt vor Freude .Grossmami ist auch stolz auf den Kleinenmann :D Heizung ist doch noch gekommen bin in der wärme muss nicht frieren .;)
     
    DonR.Wetter, .cvzbaer., Mausi1004 und 3 anderen gefällt dies.
  2. jemesa53

    jemesa53 Lebende Forenlegende

    Das ist toll. da gratuliere ich ihm ganz herzlich :inlove:
     
    DonR.Wetter, .cvzbaer., Glucky und 2 anderen gefällt dies.
  3. .cvzbaer.

    .cvzbaer. Lebende Forenlegende

    gut gemacht,das kinder schwimmen können find ich sehr wichtig:inlove:

    heute ....nebel,grau in grau

    habt einen schönen tag
    [​IMG]+[​IMG]
     
    DonR.Wetter, Mausi1004, Glucky und 2 anderen gefällt dies.
  4. schlomil

    schlomil Lebende Forenlegende

    Glückwunsch dem kleinen Mann.8)
    Kaffee schnapp...

    Moinmoin.
    Hier ist auch alles im Nebel versunken. Schulklasse ist hier gerade erst vorbei gelärmt. Die haben erst den Ginko-Baum bei Frau Nachbarin und dann unsere gruselige Andentanne bewundert.:D
     
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  5. Glucky

    Glucky Admiral des Forums

    Hocke in einer dicken Nebelsuppe, man sieht nichts grusig dieses Wetter also sofa Tag;)
     
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  6. .cvzbaer.

    .cvzbaer. Lebende Forenlegende

    so,ihr lieben
    hab jetzt erst mal ein bisschen gebraucht,damit ich nicht hysterisch lache
    erneut rentenberatung
    habe 1979 mit fachschulstudium angefangen...3 jahre .....dann als beruf....krankenschwester.....berufsausbildung zählt mit zu den rentenjahren.....also hätte ich jetzt 46 jahre gearbeitet

    aber fachschulstudium zählt nicht mit zu den "berufsjahren" sondern zur schulzeit,weil der theorieanteil höher ist als der praxisteil,diese 3 jahren zählen nur zu den entgeldpunkten
    wenn ich lehrling gewesen wäre,hätte es gezählt

    schäfchen spare ich mir
     
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  7. DonR.Wetter

    DonR.Wetter Stammspieler

    Hallöchen liebe Kneipianer,
    ich bin schon völlig im Organisationswahnsinn für die Kur.
    Mittwoch und Donnerstag war ich nochmal schön tanzen und gestern Abend noch im Kino. Der Film hieß "Zweigstelle" und war glaube der schlechteste Film, den ich je gesehen hab.
    Er war aber auch urkomisch und wir haben viel gelacht. Danach waren wir noch in der Brauerei, da konnten wir uns noch einen Absacker genehmigen. :music:
    Heute hab ich noch die Fenster geputzt - das Wetter war herrlich - und vorhin war ich bei Aquafitness.
     
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  8. schlomil

    schlomil Lebende Forenlegende

    Ach man, das tut mir leid. Wusste ich gar nicht, dass das nur als Rentenpunkte angerechnet wird.
    Ist bei mir dann dasselbe, nur bei mir macht es keinen Unterschied, da ich eh schon der Jahrgang bin, der bis 65 arbeiten muss.

    Mein Spätdienst war ganz angenehm. Zwar nur *pflegen und wohnen* und wenig Medizin... aber dafür ruhig.
    Drück dich.
    Ich habe Jemanden in der Familie... ich frage da noch einmal nach. Bei mir hat der theoretische Teil nicht überwogen, denn ich habe gleich viel Theorie wie Praxis gehabt. Immer Turnusweise.
    Aber im Internet stand auch, dass Fachschulstudien nicht in der Liste stehen und damit raus sind.:(
    Da hat man ne höherwertige Ausbildung, muss mit 17 Jahren drei Schichten schieben und ist am Ende in den Popes gekniffen.:(
     
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  9. .cvzbaer.

    .cvzbaer. Lebende Forenlegende

    bis 67
    mit abschlag schon 63...aber das ist viel
    also 65 und immer noch abschlag
    ich bin jahrgang 62
     
    Zuletzt bearbeitet: 7 November 2025 um 22:20
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  10. schlomil

    schlomil Lebende Forenlegende

    Bei mir macht es keinen Unterschied. Ich kann mit 65 mit Abzügen in Rente gehen und habe auch dann erst 45 Jahre voll. Hätte ich mit 62 die 45 Jahre voll... hätte ich auch mit Abschlag nicht gehen können. Deshalb spielt es bei mir keine Rolle. Ich kann nicht mit 63 Jahre mit Abschlag in Rente gehen... egal ob da die 45 Jahre voll wären, soweit ich weiß.
    Bei dir ist es ganz doof.

    Mein Kollegin ist gerade in Rente gegangen, mit Abzügen. Ein Jahr älter als du... meine ich. Ihre Ausbildung zur Krankenschwester war hier in HH eine Leere!

    Gerade noch einmal queer gegoogelt.
    Hassu Recht.
    Oder doch nicht?

    Zitat:
    • Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren:
      Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
      • Für den Jahrgang 1970 ist dies mit 65 Jahren möglich.
      • Der Renteneintritt mit 63 Jahren ist für diesen Jahrgang nicht mehr möglich.
    Nachtrag: Vielleicht sollte ich doch mal zur Kontenklärung. Bei meinem Hasen wird noch alles verrückter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7 November 2025 um 23:04
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  11. .cvzbaer.

    .cvzbaer. Lebende Forenlegende

    das hab ich heute auch gesagt.....hätte ich die "assi"variante genommen,wäre ich besser dran
    hatte ich auch,gefühlt,kann es aber nicht mehr beweisen...siehe DDR
    und wenn es so wäre...fachschule ist raus
    und trotzdem war es eine berufsausbildung...hab ne urkunde als beruf krankenschwester....aber die hab ich in der schule gemacht...weil kein geld eingezahlt wurde
     
    Zuletzt bearbeitet: 7 November 2025 um 23:24
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  12. schlomil

    schlomil Lebende Forenlegende

    Weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstehe.:oops:
    Eingezahlt in der RV hat man ja... immer dann, wenn man gearbeitet hat.
    Deswegen zählt es auch zum Renten-End-geld als Punkte. Nur nicht als gearbeitete Jahre.

    Die plausibelste Erklärung in unserem Staat ist die:
    *Für die Wartezeit der 45 Jahre zählen nur die Zeiten, die in § 51 Absatz 3a SGB VI aufgelistet sind. In dieser Vorschrift finden sich keine Anrechnungszeiten oder Zurechnungszeiten. Fachschulzeiten sind Anrechnungszeiten. Deshalb zählen sie ausdrücklich- weil nicht genannt- nicht zur Wartezeit der 45 Jahre dazu.*
    Das passt zur Bürokratie unseres Landes.

    Das gibt es auch im Öffentlichen Dienst: Alles was dort gesetzlich nicht direkt formuliert ist, darf der AG dann biegen wie er will.
     
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  13. BleNoir

    BleNoir Forum Moderator Team Farmerama DE

    Bei Jahrgang 62 erreichst du mit 66 Jahren + 8 Monate das Rentenalter; du kannst ab 64 J + 8 M abschlagsfrei in Rente gehen, vorrausgesetzt du hast mind. 45 Beitragsjahre.
     
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  14. .cvzbaer.

    .cvzbaer. Lebende Forenlegende

    das siehst du richtig
    aber in der schule hast du nicht gearbeitet..siehe fachschulstudium..aber die entgeldpunkte gibt es...die zählen fürs geld/rente
    aber die jahre zählen nicht
     
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  15. schlomil

    schlomil Lebende Forenlegende

    Ja, sag ich doch.:oops:
    Es ist traurig, dass dem so ist.
    Aber ich kann mit 63 eh nicht in Rente gehen. Auch nicht mit Abschlägen, sondern erst mit 65. Deshalb ist es für meinen Jahrgang nicht wichtig... aber für dich wäre es wichtig gewesen. So wie es bei meiner Kollegin ist. Die ist nun mit 63 in Rente, weil sie alle Bedingungen erfüllt hat (keine Fachschule sondern Lehre und damit als Jahre anerkannt). Das ist Mega-ungerecht.

    Nachtrag: Eigentlich müsste man klagen gehen wegen Ungleich-Behandlung. Denn in der DDR musste man ja Krankenschwester als Fachschulstudium lernen. In der BRD war es eine Lehre. Man hatte in der DDR also keine Wahl und ist nun benachteiligt, obwohl man eine bessere Ausbildung hatte.

    Ich bin doch voll bi dir, Bärchen!

    Und sage jetzt: Gute Nacht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7 November 2025 um 23:54
  16. BleNoir

    BleNoir Forum Moderator Team Farmerama DE

    Du bekommst für die ersten 3 Jahre Ausbildungszeit je 0,75 Rentenpunkte, für die weitere Ausbildungszeit wird die Ausbildungsvergütung gewertet, als Beitragsjahre gelten nur die Zeiten wo Beiträge von der Ausbildungsvergütung eingezahlt wurden.

    Bsp 1: 2 Jahre Schule, 3 Jahre Ausbildung, die Ausbildungsvergütung entspricht 0,16 / 0,18 / 0,2 Rentenpunkte
    = 1,5 Rentenpunte für die Schulzeit + 0,75 + 0,18 + 0,2 RP für die Ausbildungszeit = 2,63 RP und 3 Beitragsjahre

    Bsp 2: 3 Jahre Ausbildung dann 2 Jahre Schule
    = 2,25 RP für die Ausbildungszeit, nix für die Schulzeit und 3 Beitragsjahre

    Wehr- oder Zivildienst wird mit 1/12 RP pro Monat gewertet und gilt als Beitragszeit