Neue Mühle

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von Frynai gestartet, 23 März 2015.

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  1. -MeinHof-

    -MeinHof- Großmeister eines Forums

    Ich glaubs einfach nicht was HIER alles gelöscht wir :wuerg: Ist schon schlimm dass man noch nicht mal schreiben darf dass man schon bald nicht mehr sitzen kann oder aufs Klo kann weil BP nicht weiss wo die Grenze ist dem User in den verlängerten Rücken zu treten >:( Ok kann auch anders verbreitet werden wozu gibts Printscreens :music:
     
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  2. SliferXX

    SliferXX Lebende Forenlegende

    Immer wieder gerne:p
     
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  3. flummiiie

    flummiiie Forenexperte

    Und es ist ja nicht das erste mal!

    Es war ja schon mehrfach so, irgendwann sollte man doch mal aus seinen Fehlern lernen??
     
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  4. Ingrid348

    Ingrid348 Allwissendes Orakel


    So schnell kannst du gar nicht gucken, wie dann deine Farm gesperrt ist.


    lg Ingrid
     
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  5. Sahneschnitte79

    Sahneschnitte79 Forenexperte

    und das wurde am Sonntag Abend 21:37 gepostet
    ACHTUNG !

    Aktiviert Ihr eine Wolkenlinie, die die Mühlen-Produktionszeit reduziert, und gleichzeitig 2 Sorten Futter, wobei aber die 2. Sorte außerhalb der Wirkungszeit der Wolkenlinie produziert wird, so wird beim Einstellen und gleichzeitig aktivierter Wolkenlinie auch in der zweiten Futtersorte die verkürzte Zeit angezeigt. Wenn die 2. Sorte dann die Produktion startet und die Wirkung der Wolkenlinie zum Startzeitpunkt abgelaufen ist, so wird diese dann in der normalen (nicht reduzierten Zeit) produziert.
     
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  6. flummiiie

    flummiiie Forenexperte

    Nicht nur Farm gesperrt, einen obulus darf er noch zahlen um sie auszulösen :D
     
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  7. jackiblack

    jackiblack Lebende Forenlegende

    Ich will nicht klagen !

    Das ist lachhaft wegen 7 €!

    Darum geht es gar nicht!
     
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  8. -MeinHof-

    -MeinHof- Großmeister eines Forums

    Das geht ja noch, er kann ja froh sein wenn sie keine TG verlangen wenn sie ihm die Farm sperren :music:
     
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  9. Bötzjeschisserke

    Bötzjeschisserke Kaiser des Forums

    lippglose,
    ja, ""die" schauen noch ohne scham in den spiegel.
    und ja, "die" waschen sich nicht im dunkeln.

    für "die" sind solche entscheidungen normalität.
    darauf sind sie nachhaltig gebrieft. -.-
    in schule, ausbildung/studium,
    letztendlich perfektioniert durch: unternehmen-interne "fortbildung". 8)

    keine scham, keine du-wä.
    mehr noch:
    sie sind stolz. tatsächlich, wahr und wahrhaftig stolz. stolz auf tricky-tricky-tricky.
    je mehr tricky, desto mehr stolz.
    (ich bin überaus überzeugt, sie sind stolz.)

    @ jackiblack,
    ich "verrate" dir, was mit "... vorher ..." gemeint ist:
    zu einem früheren zeitpunkt, zeitnaher dem "fehler"-"entdecken". ;) :)

    @ slifer,
    es würde bloß ein klitzkleines weilchen dauern, und
    du hättest freundliche inkasso-mitarbeiterlein vor der tür. xD

    (@ herrn horst dorkel, ich bin fast "durch" mit meinen ausgrabungen in absurdistan.
    "durch" mit meinen ausgrabungen nach einem geeigneten göga. kleid aufbügeln ! :D)
     
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  10. moinmoinichbins

    moinmoinichbins Lebende Forenlegende

    @bufdi

    Zitat von -=Lupeg=-:
    Bring was genau ?
    Im Zweifelsfall kann sich BP immer darauf berufen, dass wir keine Mitarbeiter von BP sind.
    Das nächste Argument wird dann sein: Gültigkeit hat nur die Beschreibung im Spiel / Payment System.
    Und dort steht: 6 Stunden Wirkung.

    (Was jetzt nicht bedeutet, dass ich diese Änderung Ok finde)

    Dann sag ich doch, dass man ABSICHTLICH/VORSÄTZLICH SCHWAMMIGE Angaben macht, um im Nachhinein schrauben zu können, wie man lustig ist. (unterm Strich bleibt es f. mich Arglistige Täuschung!)
    ... ob dieses Geschäftsgebaren korrekt ist?... ich geh noch mal googeln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26 März 2015
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  11. flummiiie

    flummiiie Forenexperte

    ;)

    Aber, für dich sind es 7, für den sind es 7 und für alle anderen sind es auch jeweils 7 :p
    Mag gar nicht wissen um welche Summen es sich hier dreht.

    Vor allem, es sind nicht die ersten 7 Euro die Rückgebessert wurden.
     
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  12. SliferXX

    SliferXX Lebende Forenlegende

    Darf ich nicht BP sperren? Ist besser...da bekomm ich ja auch nicht das, was ich bezahlt hab.

    LG
     
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  13. naranja

    naranja Lebende Forenlegende

    schwammig wird doch hier fast ständig geschrieben, wenn ich kleinigkeiten im Forum nachfrage werde ich in der Regel als Nörgler beschrieben.
    aber es ist halt leider so, das hier alles nach BP Sichtweise geregelt wird
    Ob es Items sind damals die wippe mit den Geschenken bringen määähr Pakete
    dann kaufe 300 TG am Stück
    und und und
    es wird schwammig geschrieben egal ob FAQ oder OA oder Beschreibung
    Hauptsache es kaufen genug unwissende
    Das Spiel ist doch nur noch Nebensache siehe neuste Fehler mit der Mühle und Bahama
     
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  14. Sahneschnitte79

    Sahneschnitte79 Forenexperte

    Ich habs ja gestern schonmal geschrieben, mich ärgern diese 7 Euro viel weniger als die Tatsache dass man glaubt dass wir alle blöd sind und ständig alles hinnehmen was BP so einfällt. Ich lasse mich nicht länger zum Affen machen
     
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  15. Bötzjeschisserke

    Bötzjeschisserke Kaiser des Forums

    mir ist g´rad schlecht. fürchterlich schlecht

    breaking news:
    der co-pilot der wings-maschine ist anscheinend scheinbar ein täter.
    die maschine wurde bewusst zum absturz gebracht.
     
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  16. empire54

    empire54 Großmeister eines Forums

    So, meine Mail ist auch raus.......
     
  17. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Änderungen der AGB und der Vertragsinhalte

    Spielehersteller und Plattformbetreiber dürfen nicht nur die Spielregeln vorgeben, sondern auch die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB und Datenschutzbestimmungen. Im Falle eines neuen Vertrages besteht dieses Problem nicht: Entweder der Verbraucher erklärt sich mit dem Vertragsinhalt und den AGB einverstanden oder er nimmt von Anfang an Abstand vom Vertrag.
    Bei bestehenden Verträgen gilt der Grundsatz: „Verträge sind zu halten“. Daher sind einseitige Änderungen durch das Unternehmen nicht erlaubt, es sei denn, die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB beinhalten eine entsprechende zulässige Regelung zur einseitigen Änderung des Vertrages.
    Bei der Frage nach der Form der Einbeziehung geänderter AGB in einem laufenden Vertragsverhältnis macht der Gesetzgeber Vorgaben Dem Verbraucher muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um zu überlegen, ob er mit den geänderten AGB das Vertragsverhältnis fortsetzen und den Änderungen zustimmen möchte. Außerdem muss der Unternehmer erklären, was geschieht, wenn der Verbraucher nicht zustimmt.
    Bedeutung für den Verbraucher:
    Im konkreten Fall der AGB-Änderungen auf Spieleplattformen bedeutet das Folgendes:Der Verbraucher erhält zum Beispiel mittels eines Pop-up-Fensters den Hinweis, dass er innerhalb von sechs Wochen den geänderten AGB zustimmen müsse. Anderenfalls werde ihm das Vertragsverhältnis gekündigt. Bei Verweigerung der Zustimmung und nach Ablauf dieser Frist muss der Verbraucher damit rechnen, dass ihm tatsächlich die Kündigung durch den Plattformbetreiber ausgesprochen wird.
    Einschränkungen durch den Bundesgerichtshof

    Allerdings schiebt der BGH derartigen Zustimmungsfiktionen dann einen Riegel vor, wenn sich das Vertragsgefüge zu Lasten des einen Vertragspartners erheblich verschiebt. „Für solche weitreichenden, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffenden Änderungen ist ein ….. Änderungsvertrag notwendig “, das heißt ein neuer Vertrag.
    Bedeutung für den Verbraucher:
    Wenn sich zum Beispiel der Plattformbetreiber durch die AGB-Änderungen plötzlich das Recht vorbehält, pro Nutzungszugriff auf die Plattform 5,00 Euro zu verlangen, so wäre das eine Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung zulasten des Verbrauchers und damit unzulässig. Das Unternehmen dürfte nicht einseitig diese Vertragsänderung vornehmen. Vielmehr müsste es den laufenden Vertrag mit dem Verbraucher kündigen, wenn sich dieser mit der Änderung nicht einverstanden erklärt. Zugleich steht es dem Verbraucher frei, ein etwaiges neues Angebot des Unternehmens auf Abschluss eines neuen Vertrages anzunehmen oder nicht und sich gegebenenfalls nach anderen Spielangeboten umzuschauen.
    Auf den Punkt gebracht

    Grundsätzlich sind bestehende Verträge einzuhalten. Das betrifft auch die in den Vertrag einbezogenen AGB. Dennoch können AGB mittels eines Pop-up-Fensters unter Einräumung einer Überlegungs- und Erklärungsfrist und der beschriebenen Hinweispflicht geändert werden, sofern die AGB selbst dieses Vorgehen legitimieren. Um wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts durchzusetzen, muss das Unternehmen den Vertrag ordentlich kündigen. Die Änderungen dürfen also nicht einseitig vom Unternehmen erzwungen werden. Natürlich steht es den Vertragsparteien frei, einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen einvernehmlich abzuschließen.
    Losgelöst von den rechtlichen Vorgaben sollten Spielehersteller und –plattformbetreiber im Falle von AGB- und Vertragsänderungen ein gewisses Fingerspitzengefühl gegenüber den Kunden haben. Umfassende und transparente Informationen über die Änderungen, gegebenenfalls auch über deren Hintergründe, sind das A und O für ein Vertragsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner auf gleicher Augenhöhe begegnen sollten



    So noch Fragen???
    @
    Bötzjeschisserke
    ach du heilige scheiße
     
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  18. bufdi

    bufdi Forenexperte

    Das hat mit Strafrecht überhaupt nichts zu tun, arglistige Täuschung ist zunächst mal im BGB geregelt. Aber wenn ich BP verklagen möchte, dann muss ich meine Klage nunmal begründen. Gleiches gilt für außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Die müssen immer begründet werden.

    Das Problem bei der Sachmängelhaftung, auf die du ja abstellen willst, ist aber - da in diesem Fall zugunsten der Käufer davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorlag - dass die von BP offiziell und belastbar zugesicherte Eigenschaft, nämlich eine Verkürzung der Produktionszeit in der Mühle für 6 Stunden vorhanden ist.

    Die Eigenschaft, die uns genommen wurde, wurde nie von BP zugesichert. Wir haben die Aussagen der Mods, da wir diese für belastbar hielten u.U. zur Grundlage für den Kauf genommen. Aber es wurde nie von BP gesagt, dass die WL auch über die 6 Stunden hinaus die Futterproduktion verkürzt, wenn man die Mühle rechtzeitig anschmeißt. Verstehst du das Problem?

    Edit @jackiblack
    Der letzte Satz galt auch nicht dir ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 26 März 2015
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  19. RamonaG

    RamonaG Forenfreak

    Das wäre ja völlig irre..... sorry, finde kein Schäfchen und liken (in Form von mir gefällt dein Beitrag) kann ich grad auch nicht....
     
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  20. empire54

    empire54 Großmeister eines Forums

    Ich glaub es nicht, aber mit solch einer Aussage gerechnet!
    Technischer Defekt, nein das gibt es doch nicht! Würde ja keiner mehr in solche Maschinen fliegen wollen

    Sorry, für OT
     
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