Nacherfüllung einer nicht zugesicherten Eigenschaft BGB

Dieses Thema im Forum 'Hilfe-Archiv' wurde von irrucandji-Live gestartet, 9 April 2015.

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  1. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    Nacherfüllung

    Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, besteht ein vorrangiger Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung. Wird dieser Anspruch geltend gemacht, so kann der Käufer entweder Nachbesserung oder Nachlieferung gem. § 437 Abs. 1 BGB verlangen.
    a) Nachbesserung

    Mit der Nachbesserung, wird dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben, den Mangel an der Kaufsache nachträglich zu beseitigen. Der Mangel muss genau bestimmbar sein und das Beseitigungsverlangen muss konkret gefasst sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Käufer im Falle der Ablehnung durch den Verkäufer keine Möglichkeit Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz zu beanspruchen. Es müssen alle Mängel geltend gemacht werden, die auf das angezeigte Schadensbild deuten.
    Eine Ursache braucht vom Käufer nicht benannt zu werden. Grundsätzlich ist eine Fristsetzung für die Nachbesserung nicht erforderlich. Möchte der Käufer jedoch die weiteren Rechte des Rücktritts, der Minderung sowie des Schadenersatzes behalten, sollte eine Frist unverzüglich gesetzt werden.
    Die Art und Weise der Nachbesserung kann vom Verkäufer frei bestimmt werden, es sei denn eine bestimmte Art der Nachbesserung ist erforderlich, damit genau dieser Mangel beseitigt werden kann.
    Die Nachbesserung hat unverzüglich im Rahmen der bestehenden Werkstattkapazitäten oder innerhalb des normalen Geschäftsablaufs zu erfolgen evt. auch unter Vorrang gegenüber anderen dringlichen Aufträgen.
     
  2. Eva912

    Eva912 Stammspieler

    § 263 StGB Absatz 3.2
     
    irrucandji-Live gefällt dies.
  3. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    @ Eva 912: So hart wollte ich nicht rangehen....
     
  4. Hondutel

    Hondutel Admiral des Forums

    Firmensitz BP ist Luxemburg.
     
    xXTaserXx und irrucandji-Live gefällt dies.
  5. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    Da Stricke ich mir mal eine "AGB" und verlagere die RECHTSFORM
     
  6. xXTaserXx

    xXTaserXx Forenexperte

    Die Verlagerung erfolgte 2012.
    Ein echt schöner Part aus der AGB:

    Mal schauen wovon BP noch alles Gebrauch macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9 April 2015
    irrucandji-Live und Hondutel gefällt dies.
  7. -Maverick72-

    -Maverick72- Stammspieler

    ...bevor das hier eskaliert:

    Ihr habt Euch mit den AGB bereits einverstanden erklärt, sonst dürftet ihr hier nicht posten oder spielen. Daher habt Ihr Euch auch damit einverstanden erklärt, dass BP Inhalte und Eigenschaften von Spielelementen jederzeit und ohne eure Zustimmung ändern darf. Das bezieht sich auch darauf, dass ihr nur das Recht habt, die Spielinhalte zu nutzen. In welcher Form, das bestimmt der aktuelle Programm-Code. Die Kenntnis der AGB bestätigt jeder von uns mit dem Kauf.

    Also worüber streiten wir? Wenn uns Fehler im Programm auffallen, sind wir laut AGB verpflichtet, sie gegenüber BP kundzutun und sie nicht für uns zu nutzen. Punkt.

    -Maverick72-
     
    violy60, Rocco44 und irrucandji-Live gefällt dies.
  8. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    So eine "Salvortische Klausel" kennen die da nicht, oder?


    Warum sollte das eskalieren? "Quatsch", blanker Gedankenaustausch, wie immer *OT*, könnte ja eine Diskussion mit Rechtsbeiständen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 April 2015
  9. lippglose

    lippglose Forenhalbgott

    Nicht alles was in solchen AGBs steht ist auch rechtensm da kann ich erstmal vieles reinschreiben
     
    xXTaserXx und 96bauerntrampel96 gefällt dies.
  10. Boetown

    Boetown Colonel des Forums

    Naja, wenn etliche Male nachgefragt wird und es seitens BP bestätigt wird, diese Funktion dann aber ein paar Wochen später zu Ungunsten der Spieler geändert wird, verhält sich das dann doch etwas anders meine ich. o_O
     
  11. Hondutel

    Hondutel Admiral des Forums

    Nein @Boetown,
    weil dies du akzeptiert hast bei der Anmeldung zum Spiel.
    Wenn es BP morgen gefällt die Eierbäume und Legegehege aus dem Spiel zu nehmen sind die Asche, Pixelstaub, Datenmüll.
    Du hast diesem zugestimmt bei der Anmeldung zum Spiel.
    Ist recht einfach, du kannst und darfst das nutzen, mußt aber nicht, aber wenn ich als Betreiber das aus dem Spiel nehme oder verändere muß man sich als Spieler damit abfinden, ob man will oder nicht...
    Der Monitor auf dem diese Pixel angezeigt werden ist meiner, den Datentransfer der Pixel zahle ich auch, aber es sind nicht meine Pixel...
    Und, was eigentlich die TE gemeint haben dürfte ist ja diese Mühlenumstellung und deren Werte.
    Auch hier sehe ich, obwohl selbst betroffen, keinen Nachteil.
    Es wurden die Werte auf "korrekt" umgestellt, vorher hatte ich halt den Vorteil von "bug", und wenn man rechnen kann weiß normal denkender geistiger 2-Zeller (also ab Kakerlake aufwärts) das eine Rune von 10% und ein Abo von 50% keine 4h rausbringen können beim SuFu...
    Ich hab´nicht gemeckert, du hast nicht gemeckert, Micha hat nicht gemeckert (Mühle braucht ja keine Fläche:p),
    also einfach akzeptieren.
    Hätte natürlich auch meine 4h-SuFu´s wieder, aber ob ich jetzt am Tag glatt 6 oder nur deren 5,33 produzieren kann...
    Wären bei null Leerlaufzeit pro Monat 18 SuFu/9 Zuchtbuden weniger die man machen könnte, weil ja hier immer von "Riesenbenachteiligung" geredet wird...
     
    Cinderella190359 und Boetown gefällt dies.
  12. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    Das war jetzt eine *gezielte Frage* auf Schadenersatz und Nacherfüllung. Dem muss ich Nachkommen und erfüllen bevor ich Regressforderungen stellen werde. Diesen Status habe ich jetzt virtuell gesetzt.

    Du hättest dir in deinem Memorandum die "Kakerlake" schenken können! Lass' mal das persönlich raus, muss ja nicht immer deiner Welt, deinem Gedankengut entsprechen....
    Nicht Böse gemeint....dieses blöde rumgezicke hier!
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 April 2015
    krabbe_ und -Maverick72- gefällt dies.
  13. -Maverick72-

    -Maverick72- Stammspieler

    ...und jede Wette: Wenn ein Autohändler einen 10000EUR Wagen stehen hat, wird auch @Hondutel auf den Rabatt von 60% (also 10% und 50%) und somit einen Preis von 4000EUR statt 4500EUR bestehen. Da kommen die "geistigen Zweizeller aufwärts" dann doch wieder zu einem anderen Ergebnis.

    Tja, wie das Leben halt spielt.

    @irrucandji-Live : Ich glaube ja nur, dass Du diese Forderungen hier im Forum nicht rechtlich sicher unterbringen kannst, dazu müßtest Du schon den formalen Weg an den Vertragspartner wählen. Also ist das hier vergebene Liebesmüh, lediglich die Position anderer User kann dich in Deinen Entscheidungen unterstützen.

    Falls Du es wirklich vorhast, wünsche ich Dir natürlich viel Glück und wenig Kosten für den Rechtsbeistand...

    -Maverick72-
     
    irrucandji-Live gefällt dies.
  14. *affe12346

    *affe12346 Foren-Graf

    Da ich in einigen Threads heute schon gelesen habe dass der Support den Kunden eine Erstattung der 190 TG für die WL anbietet, ist ein Schuldeingeständnis ja schon vorhanden -

    bin gespannt wie es weitergeht - Etliche verlangen EG zurück.
     
  15. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    Ist schon Hart
    Naja, ist schon Hart, ich mache mir auch keine Gedanken darüber welche, oder wessen "Eier" hier vorbei "rollen"?


    Neee, neee, damit ist es NICHT abgetan. Liquiditätsvorteil zu Lasten der User! Die, die gezahlt haben!
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 April 2015
  16. Eva912

    Eva912 Stammspieler


    Hallo Hondutel,
    ich muss aber bestimmt nicht akzeptieren, daß mit EG bezahlte Sachen
    einfach mal so entwertet werden. Ich glaube (heißt aber nicht wissen), daß "gekaufte" Dinge - auch wenn Pixel oder virtuelle Ware - nicht NACH dem Kauf einfach so zum Nachteil des Kunden verändert werden dürfen. Die zum Kaufzeitpunkt zugesagte Eigenschaft, muss meiner Meinung nach, auch erhalten bleiben oder man hat eben Anspruch auf Reklamation.
    Denn andernfalls - ich stelle mir nur vor - kann man ja mit weiß Gott welchen Dingen werben und NACH Kauf dan "Ätschebätsch" rufen.
    Aber nun - das ist meine eigene Vorstellung davon - ich lasse mich gerne eines besseren belehren
     
  17. -Maverick72-

    -Maverick72- Stammspieler

    ...ein normales Kulanzangebot von BP, um die Zufriedenheit der Kunden (ich sag mal) nicht zu gefährden. (Möge der Herr mich für diese leichtsinnige Wortwahl mal nicht zu hart rannehmen)
    Kann man also mitnehmen, wenn man dann doch ein paar Setzlinge ersteigern will.

    Das mit dem EG wird schon schwieriger, weil man hier als Kunde in der Beweislast ist, dass die Überweisung nur zu diesem Zweck geflossen ist. Das fängt mit der Passage an, dass ja ein gewisser Betrag an TG überhängt (da man nicht genau 190TG kaufen kann, bzw. dieses wohl nicht getan hat) und dann noch die Berechnung des bereits genutzten Wertes aus dem Produkt. Das muss dann schon ein verzweifelter Jurist sein, der sich der Sache annimmt, bei der Rechtsschutz sehe ich komplett schwarz.

    @irrucandji-Live :

    Was hältst Du davon, dass Du deine Frage noch einmal anschiebst. Wir haben uns da doch zu sehr in eine Diskussion begeben. Ich habe woanders schon mal einen Hinweis aufgeschnappt, dass die Mod´s Themen zunächst erst einmal links liegen lassen, wenn sie überwiegend OT behandeln, damit dürfte Dir nicht geholfen sein...

    -Maverick72-
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 10 April 2015
  18. irrucandji-Live

    irrucandji-Live Forenexperte

    Es geht NICHT um das WIE und WENN, sondern um das WAS, WANN, WO! Die ART und WEISE! Der Stil, das nicht vorhandene Niveau, die Emphathie uns mit Leib und Seel das "EG" zu entziehen uns an das Spiel zu fesseln!

    Der *Kindergarten* spielt nicht mehr!

    Es geht nicht darum EG zu Beigeistern, abzufordern, sondern Faszination zur Investition auslösen!

    Haben die *Knallköppe* da Irgendwo im Nirgendwo in 2015 noch nicht geschnallt!
     
  19. Hondutel

    Hondutel Admiral des Forums

    @Eva912,
    es gibt auch "andere" TG, z.B. Kino, oder wie früher angeboten, über Cfa.
    Und jetzt mal prinzipiell:
    Es gab (und gibt) Fehler im Spiel, von vielen unbewußt, von vielen bewußt genutzt.
    Ich habe immer gewußt das die Mühlenproduktion falsche Werte (zu Gunsten der Spieler) hatte, ich habe auch gewußt das die Runen schnelle Ställe/Werkstuben falsch wirkten (zu Gunsten der Spieler), und ich weiß auch das die "buffs" für Turborosen/Nelken usw. kompletter Blödsinn sind (zu Gunsten der Spieler) wenn ich beim setzen der Pflanze diese erntereif vorfinde.
    Jeder nutzt das, nur komischerweise wird das nicht in einem "shitstorm" bemängelt gegenüber BP wenn man diesen Käfer entdeckt....
    Aber, wehe, oweiowei, sobald sich mal BP dazu aufmacht seinen Saustall aufzuräumen, da wird dann geklagt und gejammert als ob man nie diese Käferchen genutzt hat....
    Bisserl zwiespältig, oder?
    und Eva912,
    wenn dir der Ausdruck "Kakerlake" nicht gefällt kannst den auch mit Ameise ersetzen, ist zumindest wie wir Farmer staatenbildenes Insekt, aber dort wo ich überwiegend eines Kalenderjahres lebe und arbeite sind eben diese Schaben doch sehr häufig....
    edit: Nein, ich bin kein Mitarbeiter bei BP und habe auch kein Interesse daran einer zu werden.
     
    Cinderella190359 gefällt dies.
  20. *affe12346

    *affe12346 Foren-Graf

    "Die" (BP in dem Fall, aber die Spieleindustrie an sich) haben das sehr wohl begriffen, hier wird Begeisterung (ich sage mit Bedacht nicht Sucht^^) voll ausgenützt - wie sagen die Kunden doch immer wieder?

    "mein Haben-wollen-Gen" - genau das wird ausgereizt bis zum Exzess:)

    Na, und wenn sich jetzt einige Kunden hier davon lösen können, dass Pixel Echtgeld wert wären hat doch BP an sich ein sehr gutes Werk getan, oder?^^
     
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